Jetzt Fullservice – Inkasso beantragen:

Was unsere Mandanten über uns sagen:

Sofort-Hilfe-Inkasso – Ihr Partner für schnelles und professionelles Forderungsmanagement

Sofort-Hilfe-Inkasso ist eine Marke der SMART CONSULTING Lex GmbH, einer erfahrenen und beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingetragenen Rechtsdienstleistungsgesellschaft. Unser Team aus Juristen und Rechtsanwälten setzt sich mit vollem Engagement für die Durchsetzung Ihrer offenen Forderungen ein – effizient, rechtssicher und transparent.

🔹 Schnelle & diskrete Inkasso-Lösungen
🔹 Rechtssichere Verfahren & faire Konditionen
🔹 Individuelle Betreuung durch Experten

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung!

Inkasso bezeichnet den Einzug offener Forderungen durch einen Gläubiger oder einen beauftragten Dienstleister, wenn ein Schuldner eine Rechnung nicht beglichen hat. Ziel ist es, ausstehende Zahlungen schnell, effizient und rechtssicher einzutreiben – entweder außergerichtlich durch Mahnungen und Verhandlungen oder, falls nötig, auf dem Rechtsweg.

Sofort-Hilfe-Inkasso unterstützt Unternehmen und Selbstständige dabei, offene Forderungen erfolgreich durchzusetzen, ohne Zeit und Ressourcen zu verlieren.

So funktioiert`s:

1. Forderungen übermitteln

2. Prüfung der Unterlagen

3. Wir machen unseren Job

4. Wir Zahlen Ihren Erfolgreichen Fall aus.

UNSERE FULLSERVICES

Bei uns können Sie, Fälle von Außenständen bequem online übergeben oder auf klassischem Postwege.

Im Fordeurngsmanagement starten wir als Inkassobüro für Unternehmen zunächst mit einer Auswahl effizienter außergerichtliche Forderungseinzug.

Warum uns unsere Kunden vertrauen:

Jahre Erfahrung

0 +

Jahre Erfahrung

6000 +

Sie haben noch Fragen?

Sobald eine Rechnung über das vereinbarte Zahlungsziel hinaus überfällig ist und der Patient oder Auftraggeber trotz Mahnung nicht zahlt, ist eine Übergabe an das Inkasso sinnvoll. Erfahrungsgemäß empfehlen wir, spätestens nach der zweiten Mahnung tätig zu werden, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

 

Nein, in der Regel nicht. Die Kosten trägt der Schuldner, da diese gemäß § 280 und § 286 BGB als Verzugsschaden geltend gemacht werden. Sollte eine Forderung trotz Inkassoverfahrens uneinbringlich sein, klären wir mit Ihnen mögliche weitere Schritte.

Falls der Schuldner nicht auf unsere außergerichtlichen Mahnungen reagiert, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeit eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder einer Zwangsvollstreckung. Unsere Experten beraten Sie hierzu individuell.

Ja, auch kleinere Forderungen können übergeben werden. Gerade in Zahnarztpraxen oder im Pflegebereich kommen viele kleinere Rechnungsbeträge zusammen, die in der Summe erhebliche Außenstände verursachen können.

Unser Ansatz ist seriös und lösungsorientiert. Wir legen Wert auf eine professionelle und diskrete Kommunikation mit Ihren Patienten und Auftraggebern. Unser Ziel ist es, eine einvernehmliche Zahlungslösung zu finden, ohne das Arzt-Patienten-Verhältnis oder Ihre Reputation zu gefährden.

Ganz einfach: Sie übergeben uns die offenen Forderungen digital oder per Post. Wir übernehmen den gesamten Mahnprozess und informieren Sie regelmäßig über den Fortschritt. Unsere Dienstleistungen sind transparent und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.